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   BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B   

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https://dejure.org/2020,15018
BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B (https://dejure.org/2020,15018)
BSG, Entscheidung vom 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B (https://dejure.org/2020,15018)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - B 12 R 42/19 B (https://dejure.org/2020,15018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nach einer Betriebsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer einer

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    Absatz unten entschieden, dass eine gefestigte 'Kopf- und -Seele-Rechtsprechung', auf die ein Vertrauensschutz nach Art. 20 Abs. 3 GG , gestützt werden könnte, nicht bestand ( BSG , Urteile vom 19.09.2019 - B 12 R 25/18 R u.a.).

    Das LSG habe - die Entscheidung des BSG vom 19.9.2019, B 12 R 25/18 R, zitierend - entschieden, dass es keine gefestigte "Kopf-und-Seele-Rechtsprechung" des BSG gegeben habe.

    Sie benennt zwar ausdrücklich eines der an diesem Tag gefällten Urteile (B 12 R 25/18 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 43 - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) , unterlässt aber die gebotene und erforderliche Darlegung, inwieweit sich daraus eine Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ergeben kann oder Klärungsbedarf nach wie vor besteht oder sich neu ergeben hat.

  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    Das Rechtsstaatsprinzip, so BVerfG 22.3.1983 - 2 BvR 475/78 -, setzt der Rückwirkung bei Rechtsprechungsänderung, die belastend in verfassungsmäßig verbürgte Rechtsstellungen eingreift, enge Grenzen.
  • BSG, 10.09.2014 - B 10 ÜG 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    Die Bezeichnung einer abstrakten, aus sich heraus verständlichen Rechtsfrage ist jedoch unverzichtbar, damit das Beschwerdegericht an ihr die weiteren Voraussetzungen der Grundsatzrüge prüfen kann ( BSG Beschluss vom 10.9.2014 - B 10 ÜG 3/14 B - juris RdNr 11 mwN).
  • BSG, 17.04.2012 - B 13 R 347/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Vergleichsberechnung einer

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17, Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
  • BSG, 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an den Vertretungszwang - Übernahme der

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    a) Die Beschwerdebegründung erfüllt die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht, weil die Klägerin keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    a) Die Beschwerdebegründung erfüllt die Darlegungsvoraussetzungen für eine Grundsatzrüge (vgl hierzu exemplarisch BSG Beschluss vom 25.9.2002 - B 7 AL 142/02 B - SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) nicht, weil die Klägerin keine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG ) mit höherrangigem Recht ( BSG Beschluss vom 23.12.2015 - B 12 KR 51/15 B - juris RdNr 11 mwN) formuliert.
  • BSG, 28.01.2019 - B 12 KR 94/18 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    Auszug aus BSG, 06.05.2020 - B 12 R 42/19 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (stRspr; vgl nur BSG Beschluss vom 17.4.2012 - B 13 R 347/11 B - SozR 4-2600 § 72 Nr. 5 RdNr 17, Beschluss vom 28.1.2019 - B 12 KR 94/18 B - juris RdNr 6 mwN) .
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